Der Rechtsstreit zwischen dem GrenzEcho und seinem ehemaligen Chefredakteur Gerard Cremer findet möglicherweise vor dem Kassationshof eine Fortsetzung. Vor Kurzem hatte der Arbeitsgerichtshof Lüttich unter Vorsitz von Heiner Barth der Berufungsklage des GrenzEchos stattgegeben. In dem Urteil wurde die fristlose Entlassung Cremers als rechtens bezeichnet.
Damit widersprach die Lütticher Instanz dem Urteil des Eupener Arbeitsgerichts, das im März letzten Jahres die Kündigung für rechtswidrig erklärt hatte. Dem BRF sagte Cremer, er habe bis Mitte Juni Zeit, Revision einzulegen.
Cremers Vertrag war im Mai 2012 fristlos gekündigt worden - "unter ehrverletzenden Umständen", wie Cremer sagt. Unabhängig von der zu erwägenden Berufung vor dem Kassationshof behalte er sich die Möglichkeit vor, die Öffentlichkeit detailliert über die Vorkommnisse rund um seine Entlassung zu informieren.
Gerard Cremer gründete vor gut zweieinhalb Jahren das Online-Magazin "Ostbelgien Direkt".
rs - Bild: BRF Fernsehen