Wie die Zeitung "La Meuse" meldet, wies der Richter damit eine Klage der limburgischen Grenzgemeinde Riemst, in der ein teilweises Verbot der Nachtflüge gefordert worden war, zurück. Nach Meinung des Richters konnte die Gemeinde nicht ausreichende Beweise zur Begründung eines Nachtflugverbotes liefern.
mitt. / rkr