Ein zu lebenslänglicher Haft verurteilter Mann aus Lüttich ist von einem Freigang nicht in die Haftanstalt zurückgekehrt. Das Lütticher Schwurgericht hatte den heute 43-Jährigen im Jahr 2002 wegen Raubmordes an einem Kellner zunächst lebenslang ins Gefängnis geschickt. Nach Verbüßung eines Teils der Strafe war er unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Doch bereits kurze Zeit später wurde er wieder inhaftiert, weil er erneut straffällig geworden war.
Den ihm im März gewährten Freigang nutzte der Mann dann, um sich abzusetzen. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll er sich in Südfrankreich aufhalten.
belga/meuse/rs