Wo in anderen Ländern Drohnen oft zu Kriegszwecken eingesetzt werden, geht es hier bei uns eher um die Drohnen mit Kameras. Sowohl Privatleute, als auch professionelle Filmer setzen sie gerne ein, um aus der Luft Überblicke über das Geschehen zu filmen. Bisher braucht es dazu aber eine Sondergenehmigung des Luftfahrtamtes. Denn, wenn man es genau nimmt, dürfen die meisten dieser Fluggeräte zurzeit in Belgien gar nicht aufsteigen.
Dass Drohnenflüge verboten sind, ist vielen Menschen gar nicht bewusst. Doch Drohnen können leicht zum Sicherheitsrisiko werden. Das neue Gesetz soll deshalb genau regeln, wer, wo und unter welchen Bedingungen mit Drohnen fliegen darf. In unseren Nachbarländern gibt es solche Gesetzgebungen schon länger.
Für den kommerziellen Gebrauch sieht der Gesetzentwurf viel strengere Regeln vor. Wer eine Lizenz beantragt, muss eine praktische, eine theoretische und eine medizinische Prüfung bestehen und außerdem jedes Jahr mehrere Flugstunden nachweisen. Dann wird außerdem noch zwischen Flügen mit hohem und Flügen mit geringem Risiko unterschieden. Ein hohes Risiko besteht zum Beispiel bei Flügen über 90 Metern Höhe, über Menschenmengen oder Katastrophengebieten. Je nach Einsatz müssen die Drohnen dann auch speziell gesichert sein. Zum Beispiel durch einen Fallschirm. Für Flüge mit hohem Risiko brauchen auch lizenzierte Piloten jedes Mal eine zusätzliche Sondergenehmigung.
Der Gesetzentwurf der liberalen Ministerin Jacqueline Galant soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Zurzeit begutachten die Regionen, der Staatsrat und die EU-Kommission den Entwurf.
Archivbild: Daniel Karmann (dpa)