Vor dem Eupener Strafgericht ist ein Elternpaar vom Vorwurf freigesprochen worden, seinen Säugling mit Vorsatz vernachlässigt zu haben. Das Baby war im Juni 2013 in das Citadelle-Krankenhaus nach Lüttich gebracht worden. Anschließend stellten Sozialarbeiter fest, dass sich die Wohnung in stark unordentlichem Zustand befand.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre gefordert. Das Gericht kam zu dem Schluss, die Eltern seien nachlässig gewesen, aber ungewollt. Dabei verweist das Urteil auf die Tatsache, dass sie vor dem besagten Tag mehrmals mit dem Säugling zum Spital gegangen sind. Das Urteil lautete 20 Tage Haft zur Bewährung ausgesetzt und 300 Euro Strafe mit zusätzlichen 300 Euro auf Bewährung.
Vier Jahre Haft für mehrfach rückfälligen Dieb
Zu vier Jahren Haft verurteilte das Eupener Strafgericht einen 62-jährigen Osteuropäer, der 2014 in Bütgenbach mit Diebesgut auf dem Ravel-Weg ergriffen worden war. DNA-Spuren, Schuhabdrücke und Diebesgut entlarvten ihn als rückfälligen Straftäter. Er gab an zu stehlen, um in Osteuropa eine medizinische Behandlung zu bezahlen.
Das Gericht ordnete die sofortige Festnahme an.
belga/fs