Das Gericht hob dabei die zielgerichtete Verführungstaktik des Mannes hervor.
Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Monate gefordert. Der Richter wollte diese Strafe aber nicht verhängen, weil zwischen der Straftat im Jahr 2007 und dem Prozess ein zu langer Zeitraum vergangen ist.
belga/fs