Krankenpflegehelfer müssen monatelang auf die staatliche Anerkennung ihrer Diplome warten, die sie für die Ausübung ihres Berufes benötigen. Entsprechende Rückmeldungen ihrer Studenten erhalten die Autonome Hochschule in Eupen und die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung KPVDB.
Mit der sechsten Staatsreform ist die Zuständigkeit der Diplomanerkennung zwar an die Gemeinschaften übertragen worden. Doch noch zähle eine Übergangsphase, in der die föderale Behörde in Brüssel zuständig sei, betont Isabelle Maystadt vom Ministerium der DG.
"Sie haben einen Auftrag, und sie haben auch unterschrieben, dass sie diese Zuständigkeit für die DG ausführen werden bis zum 31.12.2015. Das ist eindeutig ihre Verantwortung", erklärt Maystadt. "Natürlich ist es problematisch für die Personen, die jetzt in der Warteschleife sind. Die Pflegehelfer, die in der KPVDB ausgebildet wurden, haben ihre Registrierung mittlerweile bekommen. Es gibt also Hoffnung, dass die Dossiers weiter bearbeitet werden."
Beim Gesundheitsministerium in Brüssel muss das Diplom staatlich anerkannt und ein so genanntes Visum zur Berufsausübung erteilt werden. Dass es nicht voran geht, ist nicht nur problematisch für die Studenten, sondern auch die Pflegeeinrichtungen. Denn sie müssen Personalnormen erfüllen, um Rückvergütungen vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung zu erhalten.
Ab Januar 2016 wird die DG für die Anerkennung der Ausbildung zuständig sein. Die Erlaubnis, den Beruf auszuüben, muss aber weiterhin Brüssel erteilen. Also trotz der Reform ein doppelter administrativer Aufwand. Und ob ab 2016 alles reibungslos läuft, wird dann auch immer noch von Brüssel abhängen.
mb/km - Bild: BRF Fernsehen