1 Kommentar

  1. Alkoholisiert bis zum Blackout... ach wie praktisch! Da ist man mit gesetzlicher Rückendeckung nicht mehr voll zurechnungsfähig was bei der Strafbemessung dann entsprechend mildernd berücksichtigt werden muss.
    Pervers und die Angehörigen verhöhnend ist das! Ich habe noch nie einen Menschen gesehen der schon betrunken war bevor er anfing zu trinken. Es ist immer ein nüchterner Mensch mit eigenem Willen der beschloss Alkohol zu sich zu nehmen!
    Und jede Wette! Es ist doch nicht das erste mal das der 54jährige so viel getrunken hatte das er zur Gefahr für die Allgemeinheit wurde... aber solange dabei nichts "kaputt" geht dürfen sich solche Menschen tagtäglich mit Alkohol zu tickenden Zeitbomben machen...?! WIESO ist das erlaubt und WARUM versucht man nicht Verfahren zu entwerfen die dem Problem besser gerecht werden als Schnapps im Supermarkt zu verkaufen?
    Ein jeder der nicht ständig unseren Umgang mit potentiell gefährlichen Substanzen kritisch hinterfragt und prüft macht sich mitschuldig an dem Leid das diese Substanzen erzeugen.
    Ihr mögt selbst mit einem regelmäßigen Feierabendbier keine Probleme haben... aber ihr seid nicht der Maßstab! Der Maßstab sind die Menschen die ein Problem mit Alkohol haben bzw. die Minderjährigen die erst garkeines damit bekommen sollten... Danach sollten wir unserer Regeln und Strafen auslegen...