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Urteil: Religions- oder Moralunterricht keine Pflicht mehr

13.03.201516:25
Schulklasse mit Lehrerin

Im Staatlichen Unterrichtswesen haben Schüler die Wahl zwischen Religion- und Moralunterricht. Bald könnte eine dritte Option hinzukommen. In der DG soll es zu Beginn des nächsten Schuljahres Klarheit für alle Beteiligten geben.

Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts darf Religions- beziehungsweise Moralunterricht an staatlichen Schulen der Französischen Gemeinschaft nicht mehr verpflichtend sein. In Flandern gilt das übrigens schon länger.

Dadurch könnten die Pläne der frankophonen Bildungsministerin Joëlle Milquet, an den staatlichen Schulen in der Wallonie und Brüssel das Fach Bürgerrechtskunde einzuführen, bereits im nächsten Schuljahr Wirklichkeit werden.

Ministerpräsident Rudy Demotte erklärte, ungeachtet der endgültigen Entscheidung habe man sich bereits darauf verständigt, dass die Arbeitsplätze der Religions- und Morallehrer nicht gestrichen werden sollen.

Der ehemalige MR-Kulturminister Richard Miller sprach von einer historischen Chance. Auch wenn sich seine Partei auf wallonischer Ebene in der Opposition befinde, sei es wünschenswert, dass alle Parteien an dem Zukunftsprojekt beteiligt werden.

Mollers kündigt Dekretänderung an

Und wie sieht es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus? Unterrichtsminister Harald Moller erklärte in einer Stellungnahme, das Urteil des belgischen Verfassungshofes zum Religions- und  Moralunterricht sei etwas überraschend gekommen. Damit weitere Klagen vermieden werden, müsse eine Anpassung des Dekrets vorgenommen werden. Der juristische Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft sei damit beauftragt worden, ein Gutachten zu erstellen.

Insbesondere müsse geklärt werden, ob den Schülern, die in Zukunft an keinem Religions- bzw. Moralunterricht mehr teilnehmen werden, eine andere Alternative anstelle von Freistunden angeboten werden kann. Ziel sei es, vor Beginn des nächsten Schuljahres Klarheit für alle Beteiligten zu haben.

Der Religions- bzw. Moralunterricht bleibe für die Schüler gewährleistet, die dies wünschen. Das Verfassungsurteil habe darauf keinerlei Einfluss, sondern betreffe nur die Wahlfreiheit der Schüler oder ihrer Eltern.

rtbf/brf/mz/fs - Bild: Bruno Arnold (belga)

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