Das Aachener Landgericht hat eine Frau freigesprochen, die wegen mangelnder Pflege ihrer Mutter angeklagt war. Die 73 Jahre alte Mutter war im Jahr 2010 ins Krankenhaus gekommen und Wochen später gestorben. Sie hatte großflächige faulende Druckgeschwüre, war verlaust und von Pilzen befallen sowie schlecht ernährt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Tochter Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, die 54-Jährige hätte den Tod der bei ihr lebenden Mutter zwar verhindern können. Es gebe aber keine strafrechtliche Verantwortung.
Die Angeklagte hatte betont, ihre Mutter sei nicht ans Bett gefesselt gewesen und habe am Familienleben teilgenommen. Aufgrund des medizinischen Gutachtens sei nicht ausgeschlossen, dass dies stimme, sagte der Richter.
Ein Gutachter hatte festgestellt, dass bei der 73-Jährigen ein hohes Risiko für Druckgeschwüre bestanden habe und schon stundenlanges Sitzen zu Schädigungen von Haut und Geweben führen konnte. Beim Tod der Frau hätten auch noch andere Krankheiten eine Rolle gespielt.
dpa/mb/km