Mai verhindert ist, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können beim städtischen Wahlamt angefordert werden. Wahlberechtigt sind alle Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen gemeldet sind.
mitteilung/rs