Das Eupener Strafgericht hat einen 70-Jährigen wegen Sittendelikten zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Opfer waren die Enkelinnen seiner damaligen Lebensgefährtin. Zum Zeitpunkt der Taten waren die Mädchen 14 und sieben Jahre alt.
Der Angeklagte bestreitet die Taten und erklärte, es handele sich um einen Racheakt, nachdem er sich von der Großmutter der Kinder getrennt hatte. Das Gericht konnte diese These nicht gänzlich ausschließen, befand die Aussagen der Opfer aber als glaubwürdig. Der Mann muss aber nicht zurück ins Gefängnis. Die über die Untersuchungshaft hinausgehende Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Leitender Angestellter wegen sexueller Belästigung vor Strafgericht
Wegen moralischer und sexueller Belästigung muss sich ein Mann vor dem Eupener Strafgericht verantworten. Der leitende Angestellte eines ostbelgischen Großunternehmens soll seine Assistentin nicht nur verbal, sondern auch körperlich bedrängt haben. Im März 2013 soll er sie in einem Hotel in Vaals gegen die Wand gedrückt und versucht haben, sie zu küssen.
Der 44-Jährige selbst bestreitet die Taten, gab aber an, sich sehr gut mit der jungen Frau verstanden zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft. Das Urteil wird für den 11. März erwartet.
Mann wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt
Die Eupener Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft für einen Mann aus Eupen. Der Mitvierziger soll mit seiner Stieftochter Geschlechtsverkehr in einem Kölner Hotel gehabt haben. Der Akt sei einvernehmlich geschehen und die Stieftochter volljährig gewesen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handele es sich jedoch um eine Vergewaltigung, da die junge Frau geistig stark zurückgeblieben sei. Der Anwalt des Angeklagten erwiderte, dass es für eine geistige Behinderung keinen Nachweis gebe.
belga/vk
"dass es für die geistige Behinderung keinen Nachweis gebe" Wen will der Anwalt denn da für dumm verkaufen?