Die Biogasanlage in Möderscheid darf ihre Betriebstätigkeit vorerst nicht ausweiten und keine zusätzlichen Produkte zur Energiegewinnung einsetzen. Grund für das Nein sind Auflagen der ursprünglichen Betriebsgenehmigung, die nicht erfüllt worden sind. Dazu gehören bauliche und abwassertechnische Aspekte sowie Sicherheitsmaßnahmen.
Die Biogasanlage besteht seit zwei Jahren. Betrieben wird sie von einem flämischen Unternehmen und einem ortsansässigen Landwirt. Schon seit Bestehen der Anlage sorgt der Betrieb für Unmut bei den Anwohnern. Zuletzt stand der Betrieb wegen einer geplanten Erweiterung der Produktpalette in den Schlagzeilen. Die Betreiber wollten zusätzliche Produkte verwenden, um die Biogasanlage zu füttern. Auf der langen Liste standen zum Beispiel Obstkerne, Zuckerreste, Rohmilch, Eier - laut wallonischer Gesetzgebung alles genehmigungsfähig. Doch die Gemeinde Amel hat sich dagegen ausgesprochen.
Was die verwendeten Produkte betrifft, so gebe es keine Einwände mehr, betont betonte Umweltschöffe Stephan Wiesemes im BRF. Es würden keine tierischen Abfälle mehr verwendet, die Geruchsbelästigung verursacht hatten. Jetzt müssten die anderen Probleme beseitigt werden, so Wiesemes.
Die Gemeindevertreter werden sich nun mit den Betreibern der Biogasanlage an einen Tisch setzen, damit auch die anderen Probleme aus dem Weg geräumt werden. Erst wenn alle Auflagen erfüllt und die wallonischen Behörden ihre Abnahme gemacht haben könnte ein neuer Antrag auf Erweiterung geprüft und eventuell genehmigt werden.