In Beantwortung einer Frage der CSP-Abgeordneten Patricia Creutz-Vilvoye zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das denkmalgeschützte Schloss Libermé sagte Weykmans am Dienstag in einer Ausschuss-Sitzung, dass das Vorhaben weder die Schutzbereiche von Libermé, noch von Groß Weims, Waldenburghaus, Philippenhaus sowie des Rochus-Fußfalls verletze. Eine Denkmalgenehmigung sei dennoch erforderlich, weil sich das Projekt im Sichtbereich einer "geschützten Landschaft", nämlich der Hochstraße, befindet. Ein diesbezüglicher Antrag sei bislang aber nicht gestellt worden.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde Lontzen habe die Regierung die Kgl. Kommission für Denkmal- und Landschaftsschutz (KDLK) um eine Stellungnahme ersucht. Die Meinung der Experten sei zwar nicht bindend. Allerdings stehe es der Gemeinde frei, die Meinung der KDLK in ihre eigene Argumentation einfließen zu lassen.
mitt/rkr