Hintergrund ist die Gesetzesreform, die seit dem 1. Januar greift. Bislang fängt das Öffentliche Sozialhilfezentrum von Verviers 85 ehemalige Arbeitslosengeld-Empfänger auf. Zehn Anträge wurden abgelehnt. Die übrigen Anfragen auf ein Mindesteinkommen sind noch in der Bearbeitung.
Um die gestiegenen Ausgaben aufzufangen, erhält das Sozialhilfezentrum einen föderalen Zuschuss von 300.000 Euro. Dieser sei zur Zeit ausreichend, sagte ÖSHZ-Präsident Freddy Breuwer. Breuwer geht davon aus, dass im Laufe des Monats Februars weitere Anträge auf Hilfszahlungen eingereicht werden. Dann müsste das Budget angepasst werden, so Breuwer in der Zeitung "La Meuse".
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