Das Landgericht Trier verhängte außerdem ein Berufsverbot. Der 40-jährige Angeklagte hatte gestanden, insgesamt 170.000 Euro von zwölf seiner Klienten veruntreut zu haben. Dabei ging es um Beträge von 100 bis zu 50.000 Euro. Dabei hob der Betreuer beispielsweise Geld von den Konten und Sparbüchern seiner Klienten ab und steckte es in die eigene Tasche.
In der Urteilsbegründung hieß es, er habe sich auf Kosten von Menschen persönlich bereichert, die sich nicht wehren konnten. Die von ihm betreuten Menschen waren zum teil todkrank oder geistig behindert.
swr/rs