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Falscher Totenschein: Staatsanwalt fordert Haft auf Bewährung

02.02.201517:15

Der Arzt, der im Fall Schreul den falschen Totenschein ausgestellt hat, ist geständig. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 6.000 Euro. 

Für das Ausstellen eines falschen Totenscheins soll ein Mediziner mit einem Jahr Haft auf Bewährung büßen. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Das ist das Ergebnis des ersten Prozesstages am Eupener Strafgericht, vor dem sich der 80-jährige Hausarzt der Lontzener Familie Schreul verantworten musste.

Romain Schreul war im Oktober 2013 in einem Assisenprozess wegen Vergiftung seiner Ehefrau und seiner Tante zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden.

In dem jetzt in Eupen anhängigen Verfahren räumte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten ein. Er hatte das Ableben der Tante mit einer "natürlichen Todesursache" begründet. Auch gegenüber der Lebensversicherung war der Arzt bei dieser Version geblieben.

Vor Gericht war der Mediziner geständig und bezeichnete seine Tat als Freundschaftsdienst. Das Gericht kündigte sein Urteil für den 16. März an.

Autofahrer überfährt Radler

Am Eupener Strafgericht hat auch der Prozess gegen einen jungen Mann begonnen, der sich in zahlreichen Anklagepunkten verantworten muss. Unter anderem wird dem 22-Jährigen versuchte Tötung, schwere Körperverletzung, Beamtenbeleidigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren, die zum Teil zur Bewährung auszusetzen sei.

Der Mann hatte mit seinem Pkw nach einem Wortgefecht einen Radfahrer auf dem Zebrastreifen überfahren und verletzt. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchtes Tötungsdelikt, die Verteidigung bestritt dies.

belga/rs

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