Dies hat Innenminister Jan Jambon im föderalen Parlament klargestellt. Der N-VA-Minister war dazu von der ostbelgischen Föderalabgeordneten Kattrin Jadin und ihrem Parteikollegen Pierre-Yves Jeholet befragt worden. Beide gaben an, dass sie diesbezügliche Beschwerden von Seiten der Sanitäter erhalten hätten.
Tatsächlich stellt sich auch in Notfällen das Problem des Hausfriedensbruchs, weil das Aufbrechen einer Wohnungstür im Prinzip nur den Polizeibeamten erlaubt ist. Ein äußerster Notfall sei immer eine Begründung für eine Intervention, so Minister Jambon.
mitt/rkr