Darauf habe der Stadtrat seinen Beschluss jedoch nicht gestützt. Es genügt nach Auffassung der Leipziger Richter nicht, wenn der Ausschluss damit begründet wird, dass das Ansehen des Stadtrates beschädigt oder dessen Repräsentationsfähigkeit eingeschränkt sein könnten.
Der Stadtrat hatte den 2009 gewählten NPD-Politiker ausgeschlossen, nachdem dieser 2010 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
dpa/rs