Eine 50 Jahre alte Frau aus Lüttich ist wegen Stalkings zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Lütticher Gericht formulierte in seiner Urteilsbegründung, die Angeklagte habe insgesamt 3300 Mal bei ihrer Ex-Schwiegermutter angerufen oder ihr SMS geschickt. Dabei musste die 74-Jährige wüste Beschimpfungen und Bedrohungen über sich ergehen lassen. Die Frau hatte ihr Stalking-Opfer für die Scheidung von ihrem Mann verantwortlich gemacht.
belga/rs