Ein Gericht in Roermond hat die Forderung der Bürgervereinigung "Stop Awacs" nach Einhaltung einer Höchstzahl von 88 Dezibel für die Nato-Aufklärungsflieger zurückgewiesen. Der Richter zeigte zwar Verständnis für die Beschwerden der Bürger, die in der Nähe des Awacs-Flughafens enormen Lärmbelästigungen ausgesetzt sind. Für Militärmaschinen gelte jedoch grundsätzlich keinerlei Dezibel-Begrenzung.
Die Bürgerinitiative hatte die 88-Dezibel-Höchstgrenze gefordert, nachdem ein Gericht in Den Haag, Demonstranten verboten hatte, Lärm mit einer Lautstärke von 88 Dezibel zu produzieren. Das Haager Gericht argumentierte damals, dieser Geräuschpegel sei zu hoch und könne gesundheitliche Schäden hervorrufen.
l1/rs - Illustrationsbild: South Korean Airforce/Handout (epa)