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N62: Verfassungsgerichtsurteil stärkt Rechte der Enteigneten

19.01.201511:09
N62
Bild: BRF

Seit Jahrzehnten erregt das Thema "Entlastungsstraße zur N62" die Gemüter in der Eifel. Das Tauziehen um den genauen Straßenverlauf hat ebenso lange gedauert. Dieser weicht momentan wesentlich von der ursprünglichen Trasse ab.

Der Staat hatte vor rund 50 Jahren bezüglich der "Entlastungsstraße zur N62" Enteignungen auf dem Gebiet der Gemeinde Burg-Reuland vorgenommen. Die Betroffenen von damals könnten sich im Prinzip wieder Hoffnungen auf eine Rückerstattung oder einen Rückerwerb ihrer Liegenschaften machen, berichtet das Wochenmagazin "Le Vif Express".

Die Hoffnungen werden in erster Linie durch eine jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes genährt. Das Gericht hat in einem ähnlichen Fall in Flandern geurteilt, dass die ehemaligen Eigentümer ihre enteigneten Immobilien zurückkaufen können, wenn der Staat das ursprüngliche Vorhaben aufgibt und demzufolge das Argument des dringenden öffentlichen Interesses als Begründung für die Enteignungsprozedur hinfällig geworden ist.

Der ostbelgische Regionalabgeordnete Edmund Soffels wird in "Le Vif" mit der Aussage zitiert, dass das Urteil des Verfassungsgerichts den ehemaligen Eigentümern eine Art "Königsweg" zur Restituierung ihres früheren Eigentums eröffnet. Im Erfolgsfall könne sogar eine Entschädigung damit verbunden sein.

Der zuständige wallonische Minister Maxime Prévot ist da weniger optimistisch. Der CDH-Minister argumentiert, dass ja immer noch die Aussicht bestehe, dass das Projekt - selbst in abgeänderter Form - noch weiter verfolgt werde. Außerdem sei eine Restituierung nur von Fall zu Fall im Rahmen einer voraussichtlich langjährigen juristischen Prozedur möglich.

Wie dem auch sei, ausschließen lässt sich nichts. Im Erfolgsfall könnte sich die Angelegenheit trotz ihrer Langwierigkeit für die ehemaligen Eigentümer noch als lohnendes Unternehmen erweisen: Dazu muss man wissen, dass der Rückkaufpreis den Betrag der vor 50 Jahren erhaltenen Entschädigung nicht übersteigen darf. Wobei ein Interesse im Fall der damals vor allem in der Ortschaft Oudler enteigneten Eigentümer an einer Restituierung derzeit mehr als fraglich scheint.

Edmund Stoffels gab im BRF-Interview zu bedenken, dass die Enteignungen damals vorschnell und allzu leichtfertig erfolgt seien. Das sogenannte "dringende öffentliche Interesse" habe sich im Nachhinein als unhaltbar erwiesen. Insofern halte er eine Warnung vor Missbrauch an die Adresse der Politik für angebracht, meint Stoffels. Vorschnelle Enteignungen im öffentlichen Interesse könnten am Ende der Allgemeinheit jedenfalls teuer zu stehen kommen. Insofern sei das Urteil des Verfassungsgerichts eine Warnung.

Archivbild: BRF

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