Vor dem Eupener Strafgericht wurde am Morgen ein ehemaliger Unterrichtsinspektor der DG von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft dem BRF. Demnach könne nicht ausreichend bewiesen werden, dass der ehemalige Inspektor eine Lehrerin sexuell belästigt haben soll. Die Drei-Richter-Kammer vermisste vor allem Zeugenaussagen, die die Anklage der Lehrerin hätten stützen können.
Die Lehrerin hatte angegeben, in der Zeit zwischen August 2011 und September 2012 von ihrem Vorgesetzten mehrfach gegen ihren Willen unsittlich berührt worden zu sein. Sie habe so spät Anzeige erstattet, weil sie Angst vor negativen Auswirkungen auf ihrer Karriere gehabt habe.
Bereits im Dezember hatte der ehemalige Inspektor alle Anschuldigen bestritten. Im Falle eines Schuldspruchs hätten dem 50-Jährigen 15 Monate Gefängnis, 6.000 Euro Geldstrafe sowie der Entzug der bürgerlichen Rechte gedroht.