Vor der Schulreform waren die Lehrbeauftragten in kommunalen Grundschulen bei der Gemeinde angestellt. Im Zuge der Reform wurden sie vom staatlichen Bildungsministerium übernommen. Die Lehrbeautragten sind neuerdings als "Vertretung" eingestuft und verlieren damit eine Reihe von beruflichen Vorteilen, erklärte eine Gewerkschaftsvertreterin. Im Luxemburger Unterrichtsministerium gibt man zu, dass es Schwierigkeiten bei der Bezahlung gebe. Allerdings sei die Situation nicht so gravierend wie von den Gewerkschaften beschrieben. Ab dem kommenden Schuljahr werde die zentralisierte Lohnverwaltung reibungsloser funktionieren.
luxwort/sp