Durch ein neues Gesetz ist diese Einschränkung aufgehoben: Sie dürfen jetzt im gleichen Rahmen Ferienjobs ausüben wie Jugendliche ohne Anrecht auf eine Behindertenbeihilfe. Darauf machte jetzt die Familienzulagenkasse aufmerksam.
Familienzulagenkasse: Kinder mit anerkannten Behinderung dürfen länger arbeiten
Bisher durften Jugendliche mit einer anerkannten Behinderung nur eine begrenzte Anzahl von Tagen Studentenarbeit verrichten, wenn sie ihre Behindertenbeihilfe nicht verlieren wollten.