Demnach soll vor drei Jahren eine Richterin in Köln verhindert haben, dass bei dem Mann eine DNA-Probe genommen wurde. Dazu ließ heute das Kölner Amtsgericht verlauten, man habe keine DNA-Probe anordnen können, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlten: Der damals 43-Jährige sei nicht vorbestraft gewesen. Gegen ihn sei ermittelt worden, weil er einer Frau in ihren Hausflur gefolgt war und sie mit Gewalt gegen eine Wand gedrückt hatte. Als die Frau aber um Hilfe rief und ein Nachbar sich einmischte, sei der Mann geflüchtet. Das Hauptverfahren gegen ihn sei gegen eine vierstellige Geldbuße eingestellt worden, da seine Tat folgenlos geblieben sei und nur geringe Gewalt angewendet wurde. Eine Speichelprobe gegen den Willen des Beschuldigten zu entnehmen, sei vor diesem Hintergrund nicht möglich gewesen. Nach damaligem Wissensstand habe das Amtsgericht nicht fehlerhaft gehandelt.
Der Angeklagte soll in den vergangenen zwölf Jahren in Belgien, Deutschland und den Niederlanden knapp 100 Frauen sexuell belästigt oder vergewaltigt haben.
dpa/fs/alk