Dies geschah ungeachtet eines vorherigen Urteils, das der gleiche Häftling im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erstritten hatte. Dieses Urteil war in seinem Sinn ergangen.
Der Anwalt des Mannes kündigte eine neue Klage an und erklärte, sein Klient strebe ein Zwangsgeld von 500 Euro an, jedes Mal, wenn die Gefängnisverwaltung das ergangene Urteil missachte.
b/fs