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50 Ostbelgier verlieren Anspruch auf "Wartegeld"

06.01.201517:13
Arbeitsamt der DG im Quartum Center Eupen
Arbeitsamt der DG im Quartum Center Eupen (Archivbild: BRF)

Am 1. Januar hat für Tausende Belgier eine unsichere finanzielle Zukunft begonnen. An dem Tag ist die von der Di-Rupo-Regierung beschlossene Reform der Berufseingliederungszulage in Kraft getreten.

2011 beschloss die Di-Rupo-Regierung, den Bezug des Berufseingliederungseinkommens beziehungsweise des Wartegeldes an neue Bedingungen zu knüpfen. So einigte sie sich darauf, das Wartegeld auf drei Jahre zu begrenzen. Davon betroffen sind in erster Linie Schul- oder Studienabgänger sowie Personen, die keine ausreichende Arbeitsdauer vorweisen können. Nach zwölf Monaten Wartezeit hatten sie auf unbegrenzte Zeit Anrecht auf Arbeitslosengeld. Jetzt wird dieses Eingliederungseinkommen auf drei Jahre begrenzt.

Das bringt nicht nur für die Arbeitsämter mehr Arbeit mit sich. Auch die personalmäßig ausgelasteten öffentlichen Sozialhilfezentren stellen sich darauf ein, mehr Hilfesuchende zu betreuen und zu unterstützen. In Eupen zum Beispiel, wird von 23 Personen ausgegangen, in Kelmis von etwa 20 und in Lontzen von annähernd zehn - ohne jedoch die Entwicklung absehen zu können.

Ein Alleinlebender verliert sein Anrecht auf 817 Euro Wartegeld. Wendet er sich ans ÖSHZ, erhält er dort ebenfalls 817 Euro. Ähnlich verhält es sich für den Haushaltsvorstand, der eine Familie zu Lasten hat. Ihm gehen zwar 1105 Euro Wartegeld verloren, das ÖSHZ zahlt ihm jedoch 1089 Euro. Am schwersten trifft es Mitbewohner, sprich Zusammenlebende. Arbeitet einer der beiden und das Gesamteinkommen des Haushalts überschreitet 1089 Euro, gehen 425 beziehungsweise 453 Euro, die aus dem ehemaligen Wartegeld bezogen wurden, verloren.

Auf öffentliche Sozialhilfezentren kommen also immer mehr Probleme zu. In Eupen wurde der ÖSHZ-Haushalt unter Berücksichtigung der Mehrkosten erstellt. Das bedeutet konkret 60.000 Euro Eigenbeteiligung des ÖSHZ. Auch wenn der Föderalstaat wie in Eupen oder Kelmis 55 Prozent der durch die Maßnahme entstehenden Zusatzkosten übernimmt, werden auch die Haushalte der Gemeinden zusätzlich belastet. Und neue Maßnahmen der Föderalregierung werden weitere Auswirkungen haben, sagt Robert Nelles.

Im Vergleich zu angrenzenden frankophonen Gemeinden sind in der DG relativ wenig Haushalte betroffen. Die Zahlen der Menschen, die kein Wartegeld mehr beziehen können, sprechen für sich: 62 in Welkenraedt, 75 in Spa, 66 in Malmedy, 693 in Verviers und 2400 in Lüttich.

Archivbild: BRF

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