Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Mehrwertsteuerproblematik um das Triangel in St. Vith ist noch nicht ausgestanden. Wie das Finanzministerium dem Anwalt der Gegenpartei mitgeteilt hat, geht der belgische Staat gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz vom 1. Dezember in Berufung.
Das Urteil war zu Gunsten der Autonomen Gemeinderegie Kultur-, Konferenz- und Messezentrum St. Vith ausgefallen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Einkünfte aus der Bereitstellung des Zentrums "Triangel".
mitt/sp - Bild: BRF