Das Gericht betonte, eine Aussetzung des Schuldspruchs könne nicht in Frage kommen, da es die Spielbank mehrfach versäumt habe, die Bußgelder des Amtes für Lebensmittelsicherheit zu bezahlen.
Dieses Amt hatte Kunden dabei gesehen, als sie rauchend die einarmigen Banditen bedienten. Auch sahen sie, dass sich ein Gast an der Bar eine Zigarette ansteckte, ohne dass das Personal ihn darauf aufmerksam machen, dass dies verboten sei.
Das Casino konnte sich nicht mit seiner Argumentation durchsetzen, es genüge doch wohl, die entsprechenden Verbotsschilder und Sticker aufzuhängen.
belga/fs