3 Kommentare

  1. Für die grundsätzlichen Forderungen der belgischen Gewerkschafter nach Wahrung der Arbeitnehmerrechte im Kampf um das Rentenalter haben wohl die meisten Bürger Verständnis. Nicht jedoch für die Straßensperren in Eupen und Eynatten. Diese Aktionen, die andere Bürger in ihrer persönlichen Freiheit behindern, sind vom demokratischen Grundrecht auf Koalitions- und Demonstrationsfreiheit nicht gedeckt. Den Verkehr zu blockieren ist vielmehr eine Nötigung. Umso verwunderlicher, dass die eingesetzten Beamten der Polizeiinspektion Weser/Göhl sich darauf beschränkt haben, den Verkehr an den blockierten Kreisverkehren zu regeln und abzuleiten.

  2. Bei der Papstwahl sind die wahlberechtigten Kardinäle so lange eingeschlossen, bis sie eine Einigung erzielt haben. Würden sich Regierung und Sozialpartner nach dem selben Muster in einem Schloss - ohne Handyverbindung nach außen - einfinden , würden sie sich einigen. Und alle wären zufrieden.

  3. Auch ich habe vollstes Verständnis für die Belange der belgischen Arbeitnehmer. Vor allem die irrsinnige Forderung von Rente mit 67 lehne ich ab. Dann streike und besetze ich aber die Sitze der Regierung bzw. der Föderalregierung, und auch nicht nur einen Tag. Den Kreisel in Eynatten kennt in Liege keine Socke, ebenso wie der vor mir umgeleitete Siegburger die Raerener Pampa nicht kennt, und eventuell immer noch umherirrt. Also solche Aktionen tragen nicht dazu bei die Belange der Gewerkschaften gut zu heißen.