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Ex-Unterrichtsinspektor soll Mitarbeiterin unsittlich berührt haben

10.12.201416:20
Bild: Julien Claessen/BRF
Bild: Julien Claessen/BRF

Er soll sie gegen ihren Willen massiert und ihr dabei unter die Bluse gegriffen haben: Ein ehemaliger Unterrichtsinspektor der DG ist angeklagt, eine Mitarbeiterin zwischen Oktober 2011 und Juni 2012 gegen ihren Willen berührt zu haben. 

Ein ehemaliger Unterrichtsinspektor der DG hat sich am Mittwoch vor dem Eupener Strafgericht wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs verantworten müssen. Er soll eine Mitarbeiterin wiederholt gegen ihren Willen angefasst und einmal auf den Mund geküsst haben. Die Lehrerin arbeitete zu der Zeit mehrere Stunden pro Woche für den Angeklagten, um Weiterbildungen vorzubereiten.

Das Opfer sagte vor Gericht aus, bei den Übergriffen "wie erstarrt" gewesen zu sein und sich deshalb nicht gewehrt zu haben. Sie habe außerdem Angst um ihre Karriere gehabt und deshalb erst spät mit einer Anzeige reagiert.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe seine Mitarbeiterin nur einmal "aus Mitleid" in den Arm genommen, weil sie ihm wiederholt ihre Probleme anvertraut habe, sagte er. Augenzeugen oder konkrete Belege für die Vorfälle gibt es nicht, wohl aber mehrere Zeugenaussagen und psychologische Gutachten, die als Indizien gewertet werden.

Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Monate Haft, wovon ein Teil zur Bewährung ausgesetzt werden könne, 6.000 Euro Geldstrafe und den Entzug der bürgerlichen Rechte des Angeklagten. Es handle sich hier um schwere Straftaten, für die es nur selten direkte Zeugen gebe, erklärte die Staatsanwältin. Außerdem habe der Angeklagte seine Machtposition und die Schwäche des Opfers zu seinem persönlichen Vorteil ausgenutzt.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, besonders weil der Entzug der bürgerlichen Rechte für den Angeklagten mit einem Berufsverbot gleichzusetzen wäre. Der Angeklagte sei bisher noch nicht auffällig geworden und habe seine Arbeit immer sehr gut und mit viel Engagement gemacht. Er habe seine Mitarbeiterin außerdem nie zu etwas gezwungen und ihr gegenüber niemals böse Absichten gehabt. Das Urteil soll am 14. Januar verkündet werden.

Bild: Julien Claessen/BRF

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