In der "Mehrwertsteuerproblematik" um das Triangel in St. Vith ist am Montag ein Urteil verkündet worden. Es lautet zu Gunsten der Autonomen Gemeinderegie Kultur-, Konferenz- und Messezentrum St. Vith.
Bei dem Rechtsstreit ging es um die Einkünfte aus der Bereitstellung des Zentrums: Das Mehrwertsteueramt sprach von "Mieten". Die Autonome Gemeinderegie ging von einer "Nutzungsgebühr" aus. Das wiederum eröffnet das Anrecht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer.
Wie der AGR-Präsident Erik Solheid mitteilte, bleibe nun abzuwarten, ob die Gegenpartei in Berufung geht.
mitt/sp - Bild: BRF