Seit der Ausbreitung der Vogelgrippe in einigen europäischen Nutztierställen muss das Geflügel in Belgien in den Stall. Die Stallpflicht zielt darauf ab, die Tiere vor einer Übertragung des Vogelgrippe-Virus H5N8 zu schützen.
Auch im Tierhof Alte Kirche in Hergenrath, der Eier von freilaufenden Hühnern verkauft, müssen die rund 80 Hennen jetzt drinnen bleiben. An der Qualität der Eier ändere die Stallhaltung aber nichts, sagt Harald Hamacher, Direktor der VoG Behindertentagesstätte Hergenrath.
Die Stallpflicht orientiert sich an den Flugrouten und Rastplätzen der Wildvögel. In Deutschland wurde bei einem Wildvogel der Erreger erstmals in Europa außerhalb der Nutztierhaltung nachgewiesen. Auch die belgische Lebensmittelbehörde Afsca wies darauf hin, dass die Ausbrüche der Krankheit in Europa auf eine Übertragung aus der Wildvogelpopulation zurückgehen könnten. Das sehen Naturschutzvereinigungen differenzierter.
"Zugvögel sind potentielle Träger, das ist nicht abzustreiten. Aber wenn man bedenkt, dass seit den letzten Fällen 2006 regelmäßig Kontrollen gemacht werden und bisher in Belgien noch keine gefährliche Art des Virus' bei Zugvögeln festgestellt wurde, kann man doch die Frage aufwerfen, ob Zugvögel Täter oder vielleicht auch Opfer sind", meint Gerhard Reuter von Aves Ostkantone.
Die Ansteckungsherde könnten auch in Betrieben mit Massentierhaltung zu finden sein, die Vogelgrippe sei möglicherweise auch durch die modernen Transportmittel von Asien nach Europa gelangt. Lösungen seien Kontrollen, verschärfte Hygienemaßnahmen und eben die Stallpflicht.
Private Halter von Hausgeflügel sind nicht gezwungen, ihre Tiere innen zu halten, es wird ihnen lediglich empfohlen, es zu tun. Wer zu Hause ein paar Hühner hält, sollte nicht in Panik geraten, so Reuter im BRF-Interview.
cd/km - Bild: BRF Fernsehen