Dieser stellte klar, daß die betreffende EU-Richtlinie keine Frist vorschreibe, innerhalb derer Wohnungen in Ortschaften mit weniger als 2 000 Einwohnergleichwerten mit einer individuellen Klärtechnik ausgerüstet sein müssten. In dem Text sei lediglich vorgesehen, daß bis 2015 das Wasser in einem guten ökologischen Zustand sei. In diesem Sinne würden Prämien von 2 500 beziehungsweise 4 000 ? gewährt.
Erläuterungen zu Abwasserklärung
Um zusätzliche Erläuterungen bezüglich der individuellen Abwasserklärung hat der SP-Regionalabgeordnete Edmund Stoffels den zuständigen Minister Benoit Lutgen gebeten.