Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Eupen: Agentur-Chef zu Bewährungsstrafe verurteilt

17.11.201414:46
Im Eupener Friedensgericht

Im Veruntreuungsprozess gegen den früheren Leiter der Agentur für Europäische Bildungsprogramme ist das Urteil gefallen. Der 58-Jährige wurde zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten bei einem Strafaufschub für die Dauer von drei Jahren verurteilt.

Der frühere Leiter der DG-Agentur für Europäische Bildungsprogramme ist vom Eupener Strafgericht zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Richter sprach aber einen Strafaufschub für die Dauer von drei Jahren aus.

Der 58-Jährige war geständig und hatte vor Gericht seine Bereitschaft erklärt, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Er hatte zugegeben, zwischen 2007 und 2012 Gelder veruntreut zu haben, um damit unter anderem Nachtclubbesuche in Belgien, Deutschland und Österreich zu finanzieren.

Der ehemalige Lehrer, der Anfang der 2000er Jahre an die Spitze der Agentur für Europäische Bildungsprogramm katapultiert worden war, hatte durch die Affäre das Ansehen der europaweit tätigen Einrichtung aufs Spiel gesetzt und seine Vertrauensstellung ausgenutzt.

Betont sachlich, nüchtern und distanziert konfrontierte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung den Angeklagten am Montag noch einmal mit seinen Verfehlungen. Punkt für Punkt, Rechnungsbeleg für Rechnungsbeleg, wobei sich die Beträge für Ausgaben in Erotik-Bars im Laufe der fraglichen Zeit auf insgesamt rund 100.000 Euro summierten.

Für einen geringeren Teil der zweckentfremdeten öffentlichen Gelder konnte sich der Angeklagte auf einen als Berater in der Agentur tätigen Komplizen stützen, dessen Mittäterschaft das Gericht ebenfalls als erwiesen ansah und der mit einem Jahr Gefängnis auf Bewährung für die Dauer von drei Jahren bestraft wurde.

Mildernde Umstände

Der beliebte und im Vereinsleben der Stadt engagierte Eupener hatte bei der Verhandlung im Oktober vor Gericht große Reue gezeigt, sich bei der Familie und den Kollegen entschuldigt. Und er hatte bereits einen größeren Geldbetrag zur Begleichung des Schadens hinterlegt. Das gilt für den weiteren Angeklagten ebenfalls. Dieser hatte den von ihm zu verantwortenden Schaden bei der Agentur bereits beglichen.

Vor allem die Unbescholtenheit und die Reue ließ das Gericht als mildernde Umstände gelten. Andere Aspekte wie eine angebliche Vorverurteilung, eingeschränkte Verteidigungsrechte, die Unmöglichkeit eines fairen Verfahrens in Anbetracht des großen öffentlichen Interesses oder psychische Aspekte etwa, wie von der Verteidigung vorgeschoben, ließ das Gericht nicht zu und folgte in dieser Einschätzung der Anklagevertretung.

Der Angeklagte habe sich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Agentur für Europäische Bildungsprogramme in minutiös aufgelisteten Fällen von 2007 bis 2012 der Untreue schuldig gemacht, urteilte das Eupener Gericht. Über mehrere Jahre habe er durch die gezielte Fälschung von Kreditkartenabrechnungen der Agentur regelmäßige Besuche in Nachtclubs verschleiert. Neben dieser Zweckentfremdung von öffentlichen Geldern wies das Gericht dem Angeklagten auch noch die Hinterziehung von Geldbeträgen zum privatem Gebrauch, Urkundenfälschung und Gebrauch von Fälschungen nach.

Neben 600 Euro Geldstrafe muss der Verurteilte der Agentur für Europäische Bildungsprogramme insgesamt rund 67.000 Euro Schadensersatz plus 3.300 Euro Prozesskostenentschädigung zahlen. Dem Ministerium der DG und der VoG Syneupedia wurde ein vorläufiger Schadensersatz von einem symbolischen Euro zugesprochen. In der Verhandlung hatte der Lehrerverband Syneupedia wissen lassen, dass ihr Schaden sich wohl auf rund 13.000 Euro belaufen werde.

Gegen das Urteil kann noch in den nächsten 15 Tagen Berufung eingelegt werden. Der Rechtsbeistand deutete beim Verlassen des Gerichtsgebäudes aber bereits an, dass sein Mandant das Urteil wohl annehmen werde.

Die Unregelmäßigkeiten waren 2012 bei einer internen Überprüfung im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zutage getreten. Seit dem Bekanntwerden der Affäre war der Urteilsspruch in der ostbelgischen Öffentlichkeit mit Spannung erwartet worden.

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-