Dies sieht eine Polizeiverordnung vor, die der Gemeinderat jetzt beschlossen hat. Die Verordnung gilt ab Mitte Juni. Betroffen sind Jugendliche im Alter von unter 16 Jahren. Das Ausgehverbot gilt in der Zeit von 23.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens.
Dem Beschluss zufolge kann die Polizei die Minderjährigen aufgreifen, wenn sie nicht in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsberechtigten erwachsenen Person sind.
Nächtliches Ausgangsverbot für Minderjährige in Grâce-Hollogne
In der Lütticher Randgemeinde Grâce-Hollogne dürfen sich Jugendliche künftig nachts nicht mehr allein draussen aufhalten.