Wie das Grenzecho heute berichtet, gestand der Hauptangeklagte aus St.Vith, die Idee dazu gehabt zu haben. Er wurde zu einer Haftstrafe von 24 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten aus St.Vith und Kelmis erhielten zwölf bzw. 15 Monate Haft, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem müssen alle drei je 1.000 Euro Geldbuße zahlen.
Die drei gehören zu den 27 Ostbelgiern, denen im Januar wegen Drogendelikten der Prozess gemacht wurde.
ge / sh