Der Angeklagte war vorsätzlich mit seinem Wagen auf einen Bekannten losgefahren. Dieser konnte sich durch einen Sprung retten. Der Wagen krachte gegen eine Hauswand und zerstörte ein Schaufenster. Die Verteidigung stellte den Vorfall als bewaffnete Bedrohung hin. Der Angeklagte habe nicht die Absicht gehabt, sein Opfer umzubringen. Zusätzlich verhängte das Gericht weitere neun Monate auf Bewährung gegen den 44-jährigen Mann aus Bosnien. Er hatte eine Frau bespitzelt, am Telefon belästigt und bedroht.
la meuse / sh