Er begründete dies damit, dass die Polizei keinerlei DNA-Spuren des sich in Untersuchungshaft befindlichen Hauptverdächtigen am Tatort finden konnte.
Die Justiz von Lüttich muss jetzt entscheiden, ob der Mann freigelassen werden kann. Er wird beschuldigt, im April 2014 drei Menschen kaltblütig ermordet zu haben.
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