In Nordrhein-Westfalen soll die private Haltung hochgefährlicher und vor allem giftiger Tiere grundsätzlich verboten werden. Außerdem soll es eine Anzeigepflicht für gefährliche Tiere geben, die zwar nicht verboten werden, die aber Menschen verletzen können. Das ist einem ein neuen Gesetz vorgesehen, das das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf beschlossen hat.
dpa/rkr