Zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung hat das Gericht in Eupen am Montag eine frühere Bankangestellte verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau mehrere Kunden der Eupener Filiale um 300.000 Euro geprellt hatte. In einem Fall hatte die Angestellte angenommen, dass die Kundin verstorben sei. Deshalb hatte sie 247.000 Euro aus dem Verkauf von Finanzprodukten auf das Konto ihres Lebensgefährten umgeleitet.
In einem zweiten Fall hatte sie 48.000 Euro von einem Bankguthaben unterschlagen. Die Unterschlagungen waren bei einer internen Untersuchung der Bankfiliale herausgekommen. Gegen ihren Komplizen verhängte das Gericht zwölf Monate Haft auf Bewährung. Außerdem müssen die beiden Verurteilten jeweils 2.750 Euro Geldstrafe zahlen.
Die Tochter der Frau war der Hehlerei beschuldigt worden. Ihr wurde vorgeworfen, ein Auto und eine Küche, die mit dem gestohlenen Geld angeschafft worden waren, weiterverkauft zu haben. Sie wurde freigesprochen.
belga/rkr