18 Monate Haft auf Bewährung hat die Staatsanwaltschaft am Montag gegen den ehemaligen Leiter der VoG "Agentur für Europäische Bildungsprogramme" gefordert.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen geständigen Angeklagten Betrug, Urkundenfälschung, Gebrauch von Fälschungen und Unterschlagung vor. So soll er von 2007 bis 2012 mit Hilfe eines Komplizen hohe Summen europäischer Gelder für die Zahlung von Rechnungen aus dem Rotlichtmilieu veruntreut haben.
Das Bekanntwerden der Betrugsaffäre war im Oktober 2012 wie eine Bombe eingeschlagen. Damals waren die Mitarbeiter des Ministeriums darüber informiert worden, dass Mittel aus dem Programm "Lebenslanges Lernen" veruntreut wurden. Daraufhin wurde Klage bei der Staatsanwaltschaft eingereicht und auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung wurde über die Angelegenheit in Kenntnis gesetzt.
So soll der ehemalige Leiter der Agentur mit der Komplizenschaft eines Beraters der VoE Rechnungen und Belege gefälscht haben. Diese Dokumente sollten den eigentlichen Grund der Ausgaben verdecken, nämlich Besuche von Nachtklubs in Belgien, Deutschland und Österreich. Auch soll er mit der Zahlungskarte der VoE Restaurantbesuche in Berlin, Wien oder Brüssel bezahlt oder Geld damit abgehoben haben.
Gleichzeitig wird ihm vorgeworfen, mit der Karte der VoG SYNEUPEDIA Gelder veruntreut zu haben. Diese VoG ist ein Verband von europäischen Lehrern, die in verschiedenen europäischen Projekten mitgearbeitet haben und unter anderem Bildungsinitiativen promoten und Publikationen der EU vorbereiten.
Nach Angaben der Anklage beläuft sich der Schaden auf insgesamt 104.000 Euro. Der ehemalige Leiter der Agentur bestreitet zwar nicht den Betrug, wohl aber die Summe. Er sprach heute von 93.000 €.
Der 58-jährige Eupener zeigte vor Gericht große Reue. Er entschuldigte sich bei seiner Frau, seinen Kindern, seiner Familie und seinen Kollegen für das, was er getan habe. Er schäme sich. Er könne sich seine Taten nicht erklären.
Der Angeklagte leide unter Depressionen, sagte die Strafverteidigung. Das schlechte Arbeitsklima in der Agentur und Mobbingversuche hätten zur Depression geführt. Sein Gesundheitszustand habe sich noch verschlechtert, als die Angelegenheit publik wurde.
Die Staatsanwaltschaft ließ diese Argumentation als Motiv nicht gelten und forderte 18 Monate Haft auf Bewährung, jedoch ohne Auflagen, da der Angeklagte sich bereits in Therapie befindet. Gegen den Komplizen, der nicht vor Gericht erschienen war, forderte sie ein Jahr Haft auf Bewährung.
Die Nebenkläger, sowohl die Deutschsprachige Gemeinschaft als auch die VOG Syneupedia forderten einen vorläufigen Euro zur Entschädigung, die Agentur für europäische Programme 89.000 Euro.
Das Urteil wird am 17. November verkündet.
Bild: BRF Fernsehen