"Gewerbeflächen verzweifelt gesucht!" So könnte es in einer gemeinsamen Anzeige der Gemeinden Bütgenbach und Büllingen stehen - denn die bisher dafür ausgewiesenen Flächen sind vergeben. Dabei wolle man gar keine Großindustrie, unterstrich Büllingens Bürgermeister Friedhelm Wirtz jetzt bei einer Informationsversammlung der SPI im Gemeindehaus.
Es gehe darum, dass kleine und mittlere Unternehmen aus der Gemeinde eine Möglichkeit erhalten, sich ortsnah anzusiedeln. Darum hatten Büllingen und Bütgenbach schon 2007 beantragt, den Gewerbepark Domäne um 30 Hektar zu erweitern - was ihnen von der vorigen wallonischen Regierung auch zugestanden wurde - im Zuge der globalen Freigabe von Gewerbeflächen in der Wallonischen Region.
Denn erst einmal muss das ausgeguckte Gelände im Sektorenplan eine neue Zweckbestimmung erhalten: von einer "Agrarzone" in eine "gemischte Gewerbezone". Um zu verhindern, dass unendlich Raubbau an Flächen betrieben wird, müssen die 30 Hektar durch ebenso viele andere Flächen in den beiden Gemeinden kompensiert werden, die rückgewandelt werden.
Die Entwicklungsagentur SPI begleitet den Prozess. Sie soll später die Gewerbezone erschließen und wird die Flächen, die noch allesamt der Gemeinde Bütgenbach gehören, kaufen und ansiedlungswilligen Unternehmen zu einem günstigen Preis verkaufen - immer in Absprache mit den Gemeinden, sagt Thomas Chevau, Projektkoordinator bei der SPI.
Soweit ist man aber noch lange nicht. Erst einmal gilt es, einen kommunalen Flächennutzungsplan zu erstellen - einschließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie. Allein das dürfte rund anderthalb Jahre in Anspruch nehmen. Erste Schritte wurden mit vorbereitenden Informationsversammlungen in Bütgenbach und Büllingen unternommen, bei denen interessierte Bürger über das Vorhaben informiert wurden und die Möglichkeit hatten, Fragen zu stellen oder ihre Bemerkungen vorzubringen.
In einem Jahr, hofft Thomas Chevau, könne man schon ein ausgereifteres Projekt vorlegen - mit dessen Ausarbeitung ist übrigens das Vervierser Studienbüro A.U.P.A. beauftragt. In einem ersten Schritt haben die Bürger nun 14 Tage Zeit, ihre Bemerkungen und Anregungen zur geplanten Erweiterung der Gewerbezone Domäne schriftlich zu hinterlegen - entweder bei ihrer Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Entwicklungsagentur SPI.
Fotos: BRF