Die Föderalabgeordnete Kattrin Jadin vermisst Übergangsregelungen rund um die Neuorganisation der Familiengerichte. Seit dem 1. September werden Familienstreitsachen nur noch von einem Gericht behandelt. Wer allerdings gegen einen richterlichen Beschluss in Berufung gehen möchte, könne zur Zeit nicht klar ersehen, welches Gericht für ihn zuständig sei: das Gericht Erster Instanz oder der Appellationshof. Dieser Umstand könne dazu führen, dass Anwälte ihre Anträge bei zwei verschiedenen Gerichten hinterlegen müssen.
Demzufolge müssten auch zwei Berufungsanträge in Höhe von jeweils 210 Euro gezahlt werden. Außerdem könnten Verfahrensentschädigungen von mindestens 2.000 Euro fällig werden - Kosten, die der Rechtssuchende zahlen müsse. Jadin weist darauf hin, das hier eine Verletzung des Grundrechts der so genannten "universellen Justizzugänglichkeit" vorliege. Die Abgeordnete fordert eine Gesetzesänderung - ein eigener Vorschlag sei in Arbeit.
mit/sd