in der Zeit zwischen 2008 und Ende 2011. Betroffen sind rund 79.000 Anlagen beziehungsweise Besitzer.
Im Vorfeld hatte die Ankündigung viel Protest hervor gerufen. Betroffene Investoren, in der übergroßen Mehrheit Hausbesitzer, erwägen vor Gericht zu klagen.
Die Regierung ist aber zuversichtlich, sich mit ihren Argumenten durchsetzen zu können. Sie verweisen auf die Rechtsgüterabwägung zwischen den Interessen der Anleger und denjenigen aller Stromzahler.
Die Regierung betont auch, dass in jedem Fall die Investitionskosten voll abgedeckt werden und für die Zeit danach eine überdurchschnittliche Rendite von mindestens sieben Prozent garantiert wird.
Auch in Zukunft bleibe es finanziell interessant, in die Photovoltaik zu investieren. Dies geschieht dann aber im neuen Rechtsrahmen "Qualiwatt".
b fs
ach ja, dann kommt demnächst der BMW-Händler und will 5 Jahre nach dem Kauf eines Autos noch 5000 € im Nachhinein, weil er vor 5 Jahren zu blöd war, seinen Preis richtig zu kalkulieren ! ? ! ?
und im Recht fühlt er sich dann auch noch, weil er schließlich mit diesen 5000 € Arbeitsplätze sichert !!
wo kommen wir denn hin, das ist doch staatlich angeordneter Betrug !!!
Vertrag ist Vertrag.
Wo soll das hinführen, wenn vereinbarte Zusagen nicht eingehalten werden? Wenn Regeln aufgestellt werden, sind sie zu beachten.
Stellt sich heraus, dass es anders sinnvoller ist, können die Regeln geändert werden, aber nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Alles andere ist Rechtsbruch.
Von daher wäre ich auch nicht so zuversichtlich, dass die anhängigen und hoffentlich in großer Zahl geführten Klagen von der Wallonischen Region gewonnen werden. Es geht juristisch ja nicht um die Frage, ob es sinnvoll ist die Erträge zu kürzen, sondern ob ein geschlossener Vertrag einzuhalten ist und da sehe ich keine Chance für die Region, Vertrag ist Vertrag.