Der Nürburgring hat staatliche Beihilfen in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro zu Unrecht erhalten. Die EU-Kommission erklärte die Finanzhilfen am Mittwoch in Brüssel für unvereinbar mit den EU-Regeln und verlangte deren Rückzahlung. Die obersten Wettbewerbshüter hatten Beihilfen von insgesamt 456 Millionen Euro sowie weitere Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz unter die Lupe genommen.
Nach Ansicht der EU-Kommission waren die öffentlichen Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring unzulässig, weil sie den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafften.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: "Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften." Das Geld kam vor allem vom Land Rheinland-Pfalz. Die Rennstrecke in der Eifel und sämtliche begünstigte Unternehmen sind inzwischen insolvent. Die EU-Kommission bemängelte, dass die deutschen Behörden keinen Umstrukturierungsplan für die Nürburgring-Gesellschaften in Brüssel vorgelegt hätten.
Auch Investitions- und Betriebsbeihilfen für den Flughafen Zweibrücken in Höhe von 47 Millionen Euro seien unzulässig gewesen. Die EU-Behörde forderte den Airport auf, die Gelder zurückzuzahlen - allerdings ist der Flughafen insolvent. Zu der Begründung wurden ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile angeführt. Dies vor allem da der Airport nur 40 Kilometer vom Saarbrückener Flughafen entfernt sei. Einverstanden sind die EU-Wettbewerbshüter dagegen mit den staatlichen Finanzspritzen für den Hunsrück-Flughafen Hahn.
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