Dabei betonte der Minister, er sehe in der Kompetenzübertragung eine Menge Vorteile, um den konkreten Bedürfnissen der Bürger Rechnung tragen zu können.
Seit dem 1. Juli ist die Deutschsprachige Gemeinschaft auch für die Ausführung der Aufträge von Gerichts- und Verwaltungsbehörden, bei Gerichtsverfahren oder für die Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zuständig.
mitt/rkr