Bei einer Routinekontrolle in der Nähe des ehemaligen Grenzübergangs Köpfchen ist in der Nacht zum Dienstag der Beifahrer, ein 44-jähriger Belgier, ins Visier der Beamten geraten. Der Mann wurde per Haftbefehl gesucht. Seine Festnahme konnte der Belgier zwar durch die sofortige Begleichung einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro abwenden. Ihm wurde jedoch die Einreise nach Deutschland verweigert, weil gegen ihn ein Abschiebungsbeschluss in zwei Fällen vorlag.
Bei der Kontrolle hatten die Beamten zunächst festgestellt, dass der Fahrer mit einem amtlich unanfechtbaren Fahrverbot für Deutschland und noch dazu alkoholisiert sein Fahrzeug über die Grenze führte. Zudem wurden in seiner Jackentasche und in einem Seitenfach diverse verbotene Messer aufgefunden, die die Beamten beschlagnahmten.
Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurden 0,52 Promille festgestellt. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Auch die Trunkenheitsfahrt wird ihn noch teuer zu stehen kommen.
mitt/rkr/km