Bis 2013 waren Anwälte von der Mehrwertsteuer befreit. Seitdem am 1. Januar 2014 die Mehrwertsteuer auf Anwaltskosten eingeführt wurde, hat sich der Alltag der Anwälte verändert. Abgesehen von den zusätzlichen administrativen Arbeiten, die Anwälte jetzt verrichten müssen, hat die Besteuerung auch das Verhalten der Mandaten geändert. Nach Ansicht von Stéphanie Moor, Vorstandsmitglied der Vereinigung "avocat.be", die frankophonen und deutschsprachigen Anwälte des Landes vertritt, drehen jetzt so manche den Euro zweimal um, ehe sie einen Anwalt aufsuchen.
Doch es gibt noch ein weiteres, viel größeres Problem. Wie es das Gesetz vorsieht, haben die Anwälte die Pflicht, alle drei Monate eine Mehrwertsteuererklärung abzugeben und einmal im Jahr die Liste ihrer Kunden vorzulegen. Für die anderen Mehrwertsteuerpflichtigen ein altbekannter Vorgang. Doch bei den Rechtsanwälten drückt hier der Schuh:
"Wir Anwälte sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Wir dürfen natürlich nicht alles preisgeben. Denn alles, was in der Kanzlei passiert, bleibt vertraulich, somit auch wer unsere Kunden sind. Daher haben ein Problem damit, diese Kundenliste dem Steueramt zu übermitteln", sagt Stéphanie Moor im BRF-Interview.
Dieses Prinzip haben die Anwälte jetzt vor dem Staatsrat angefochten. Dabei handelt es sich um ein Schnellverfahren. "Wir denken, dass dieses Gesetz viel zu schnell gekommen ist und nicht alle Punkte so klar waren. Außerdem gibt es ein zweites Verfahren zum Grunde. Denn wir denken, dass diese Mehrwertsteuer für Anwälte nicht anwendbar sein muss", so Moor.
Der erste Rekurs im Schnellverfahren wurde abgelehnt. Darin wurde die Aufhebung des Gesetzes gefordert, das die Mehrwertsteuerpflicht für Anwälte einführt. Bei dem zweiten Rekurs geht es um das Berufsgeheimnis. Das betrifft in erster Linie die Privatkunden der Anwälte, nicht diejenigen, die sowieso mehrwertsteuerpflichtig sind.
Stéphanie Moor: "Für die anderen Klienten ist das ein Problem, weil sie unerkannt bleiben möchten. Wir möchten nicht, dass das Amt die Möglichkeit bekommt, noch andere Kontrollen bei diesen Personen durchzuführen. Deshalb sind wir noch immer in Kontakt mit dem Mehrwertsteueramt, um Lösungen zu finden. Wenn es nicht zu einer Lösung kommt, werden wir gegen diese Regelung eine Klage einreichen."
Bild: brf
man soll bald annehmen dass der Staat alles und jeden da kontrollieren will.....und vllt dann auch noch wissen will warum Herr X und Frau Y einen Anwalt konsultiert hat - warum und aus was für einen Grund...also wirklich auf dauer geht das dann doch zu weit und die anwälte haben recht sich dagegen zu wehren.